Ab 2024 dürfen Aargauer Gemeinden bei Verdacht auf Missbrauch Sozialhilfedetektive einsetzen. Auch andere Kantone arbeiten an einer Rechtsgrundlage, denn diese braucht es gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR. Auf Bundesebene gibt es diese Rechtsgrundlage bereits. Seit Oktober 2019 dürfen Sozial- und Unfallversicherungen wieder Detektive zur Observation einsetzen.
Der Einsatz von Sozialdetektiven ermöglicht Sozialversicherungen, Versicherte bei Verdacht auf missbrauch observieren zu lassen, und den Missbrauch mit gerichtlich verwertbaren Beweisen zu dokumentieren. Nach einer Gesetzesänderung sind etwa Fotos als Beweis anerkannt, was bis vor kurzem nicht der Fall war.
Die Möglichkeit der Observierung besteht nicht nur für die Invalidenversicherung (IV), sondern auch für die Unfall- die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.
Ein Blick auf die Zahlen lohnt sich. Im Kanton Bern etwa wurden bisher mehr als 1000 Verdachtsfälle auf Sozialhilfemissbrauch abgeklärt. In 60 Prozent der Fälle erhärtete sich der Verdacht, womit rund 600 mal tatsächlich ein Sozialhilfemissbrauch aufgedeckt wurde.
Sozialdetektive werden auf Antrag der Sozialdienste tätig. Der Verdacht kann sich auf die Einkommens- und Vermögenssituation der Sozialhilfebezüger richten, aber auch auf deren Angaben zur Wohn- oder Erwerbssituation. Hier können wir Sie mit unseren Dienstleistungen im Bereich Ermittlung, Observation und Beweismittelbeschaffung unterstützen. Wir helfen Ihnen beim Erlangen von Gewissheit, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen können, und so letztendlich Verwaltungsaufwand und Kosten eingespart werden. Wir liefern Ihnen aussagekräftige und gerichtlich verwertbare Beweise. Durch unsere Experten werden Sie taktisch und juristisch begleitet, um strafbare Handlungen zu sanktionieren.
Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten wissen möchten, wie wir Sie unterstützen können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.